Ausbessern auf dem Grün

Pitchmarke an der Einschlagstelle

Pitchmarke an der Einschlagstelle

Clarissa trifft ihren 2. Schlag an einem Par 4 nahezu perfekt. Ihr Ball fliegt unbeirrt Richtung Fahne. Sie und ihre Mitbewerber können erkennen, dass der Ball bei oder unmittelbar nach der Landung vom Flaggenstock abprallt und etwa 7 m seitlich ausrollt. Auch Mitbewerberin Sophie locht beinahe ihre Annäherung ein. Auf dem Grün angekommen entdecken die Spielerinnen 10 cm vor dem Loch eine frische Pitchmarke und eine ein halbes 20 ct-Stück große Beschädigung der vorderen Lochkante. Es sieht aus, als stamme sie von einem Ball. Ebenso könnte sie nach ihrem Aussehen aber auch durch den Flaggenstock beschädigt worden sein. Eindeutig erkennbar ist das nicht.

Clarissa beseitigt die Pitchmarke. Als sie auch die Lochkante ausbessern will, protestiert Sophie. Sie meint, Clarissa dürfe das nicht. In einer Fernsehübertragung habe sie gesehen, dass die Spieler in so einem ähnlichen Fall ihr Spiel unterbrochen und einen Schiedsrichter geholt hätten, der das Loch dann erst habe reparieren lassen. Clarissa ist da anderer Ansicht und antwortet, sie habe gelernt, dass man grundsätzlich auf dem Grün alle Beschädigungen außer Spikemarken ausbessern dürfe. Sie bessert die Lochkante aus und locht ihren Putt ein.

Hat Clarissa das Birdie gespielt?

Antwort: Was man auf dem Grün ausbessern darf, ergibt sich aus Regel 16-1 c. Beseitigen darf man lediglich alte Lochpfropfen oder Balleinschlaglöcher. Alle sonstigen Schäden muss der Spieler hinnehmen, wenn deren Beseitigung für sein Spiel nützlich sein könnte – abgesehen natürlich von ungewöhnlichen Schäden wie Tierspuren, die er dann durch die Spielleitung beseitigen lassen kann.

Aus Regel 16-1c ergibt sich folglich, dass Clarissa die Lochkante ausbessern durfte, wenn sicher war, dass die Beschädigung durch einen Ball hervorgerufen worden war. Genau das lässt sich hier aber nicht sicher beurteilen. Sie könnte durch einen der Bälle von Clarissa oder Sophie, genauso aber auch durch den Flaggenstock hervorgerufen worden sein.

Die Lösung für diese verzwickte Situation bietet R&A in der Decision 16-1a/6. Danach gilt: Ist die Beschädigung der Lochkante eher unwesentlich, so sollte der Spieler sie nicht ausbessern und spielen. Bessert er unter diesen Umständen die Lochkante selbst aus, so verstößt er gegen Regel 16-1a, Berühren der Puttlinie. Hat die Beschädigung hingegen größere Ausmaße, dann sollte er jemanden von der Spielleitung rufen. Ist aber niemand von der Spielleitung alsbald zu erreichen, dann darf er den Schaden auch selbst beheben – straflos. Nach der beschriebenen Größe (s.o) der Beschädigung ist nicht davon auszugehen, dass die Ausmaße des Lochs wesentlich verändert sind. Clarissa durfte die Delle also nicht selbst ausbessern. Sie hat sich 2 Strafschläge wegen Verstoßes gegen Regel 16-1a zugezogen.

Zur Vollständigkeit: Hätte sie auf Sophie gehört und die Delle erst nach ihrem, aber vor dem Putt von Sophie ausgebessert, was dann? Dafür ist die Lösung in der Decision 1-2/3.5 zu finden. Handelte Clarissa in dem Fall lediglich aus Höflichkeit gegenüber Sophie und/oder zur Platzpflege, so war das in Ordnung, also straflos. Wollte sie aber erreichen, dass der Ball von Sophie durch die Delle nicht abgelenkt würde, so hätte sie gegen Regel 1-2 (Beeinflussung des Balles) verstoßen.

Wundert es, dass die Profis bei kniffeligen Situationen immer einen Schiedsrichter holen?

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